Rechtsform
Die Wasserkorporation Wittenbach ist eine örtliche Korporation im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Bst. D des Gemeindegesetzes sGS 151.2.
Die Organe sind
a) Die Bürgerschaft
b) Der Verwaltungsrat
c) Die Geschäftsprüfungskommission
Gruppenwasserversorgung BHW
Die Wasserkorporation Wittenbach ist Teil der Gruppenwasserversorgung BHW. Die Wasserkorporationen der Gemeinden Berg, Häggenschwil, Roggwil, Waldkirch und Wittenbach haben sich zu dieser Dachorganisation zusammen geschlossen, um Synergien zu nutzen und eine wirtschaftliche und sichere Wasserversorgung zu gewährleisten.